Katholische Pfarrgemeinde St. Anna
in Sankt Augustin Hangelar

Vermietung des Pfarrheims
Um einen Lageplan des Pfarrheims in Hangelar zu erhalten (Google Maps), klicken Sie bitte hier!
Werden Sie jetzt Mitglied!

Schon mit einem monatlichen Beitrag von nur 1,25 €* können Sie zum Erhalt des Pfarrheims beitragen. Weitere Informationen und den Mitgliedsantrag finden Sie hier: Förderverein

* Angabe basiert auf dem Jahresmindestbeitrag von 15,- €

Sie suchen einen Raum oder Saal im Raum Bonn - Sankt Augustin - Siegburg, der für ihre Party, Fete, Feier, die Hochzeit, den Geburtstag oder das Jubiläum anzumieten ist?

Dann schauen Sie sich unsere Konditionen für unser Pfarrheim in Hangelar an. Die Miete ist preiswert und kommt sicher einem guten Zweck zu Gute, nämlich dem Erhalt der Liegenschaft für die Gemeinde.

Unsere Preise:

  • Altenstube 40,00 €
  • Küche 40,00 €
  • Kleiner Saal (mit Thekenraum) 80,00 €
  • Großer Saal (mit Thekenraum) 120,00 €
  • Aufwandsentschädigung Hausmeister 45,00 €

Das Formular zur Anmietung können Sie hier downloaden. Bitte wenden Sie sich damit an das Pastoralbüro (siehe Kontakt).

Genehmigungsrichtlinien für die Überlassung von Räumen des Pfarrheimes der Kath. Kirchengemeinde St. Anna:

  1. Das Pfarrheim kann Privatpersonen und Vereinen zur Durchführung von privaten Feiern überlassen werden, wenn keine Veranstaltungen der Kirchengemeinde vorgesehen sind.
  2. Das Pfarrheim wird grundsätzlich nicht vermietet: in der Karwoche, an Weihnachten, für Erstkommunionfeiern und für politische Veranstaltungen.
  3. Wegen der Gottesdienste dürfen die Veranstaltungen im Pfarrheim an Sonntagen bis 13:00 Uhr nicht stattfinden. Erforderliche Vor- oder Nacharbeiten dürfen die Gottesdienste nicht stören.
  4. Der Mieter muss Mitglied einer Gemeinde des Seelsorgebereiches sein und sollte einem Mitglied des Kirchenvorstandes oder des Pfarrgemeinderates St. Anna persönlich bekannt sein.
  5. Die Veranstaltung ist im Pastoralbüro bzw. Kontaktbüro schriftlich mit dem vorgegebenen Formular zu beantragen.
  6. Der Anlass der Veranstaltung ist im Mietvertrag anzugeben. Auf Anfrage hat der Mieter ein Programm vorzulegen.
  7. Die Genehmigung erfolgt durch den Pfarrer bzw. den Kirchenvorstand. Genehmigt wird in der Regel nach der Reihenfolge der Eingänge.
  8. Der Mieter hat eine Kaution in Höhe von 500 Euro zu hinterlegen. Sie dient der Sicherung, dass die überlassenen Räume und Einrichtungsgegenstände nach der Veranstaltung in sauberem, vollständigem und unbeschädigtem Zustand wieder übergeben werden. Die Kaution wird nach Entlastung durch den Hausmeister vom Pastoralbüro bzw. Kontaktbüro zurückgezahlt.
  9. Die Miete und die Kaution sind spätestens eine Woche vor der Veranstaltung im Pastoralbüro bzw. Kontaktbüro zu entrichten.
  10. Der Hausmeister nimmt mit dem Mieter vor und nach der Benutzung je einen Durchgang vor. Die Termine sind mit dem Hausmeister abzusprechen.
  11. Die Vermietung von Räumen Pfarrheimes berechtigt die Teilnehmer der Veranstaltung zur Benutzung der Toiletten und der Flure. Die Vermietung des Großen Saals oder des Kleinen Saals berechtigt die Teilnehmer der Veranstaltung zur Benutzung des Thekenraumes.
  12. Die Vermietung der Küche berechtigt den Mieter zur Benutzung der Einrichtungsgegenstände sowie des Geschirrs und der Bestecke. Die Vorgaben des Hausmeisters zur Benutzung der Kaffeemaschine und der Zapfanlage sind zu beachten. Hinweis: Die Küche ist nicht zur Zubereitung warmer Speisen eingerichtet.
  13. Getränke werden grundsätzlich vom Mieter selbst besorgt. Die Vorräte der Kirchengemeinde St. Anna können nach vorheriger Absprache mit dem Hausmeister erworben werden.
  14. Für die Kaffeemaschine ist spezielles Kaffeepulver zu verwenden. Es kann beim Hausmeister zum Selbstkostenpreis erworben werden.
  15. Die ordnungsbehördlichen und polizeilichen Vorschriften sind zu beachten. Insbesondere dürfen die Notausgänge nicht blockiert werden.
  16. Vom Kirchenvorstand beauftragte Personen üben gegenüber dem Mieter das Hausrecht aus.
  17. Zum vereinbarten Abnahmetermin sind die benutzten Räumlichkeiten (einschließlich Küche, Inventar und Toiletten) sowie der Pfarrheim-Vorplatz vom Mieter zu reinigen. Die Fußböden müssen feucht geputzt werden. Ausnahmen (z.B. bei kleinen Vortragsveranstaltungen o. ä.) sind vorher abzusprechen. Im Pfarrheim vorhandene Reinigungsgeräte und -mittel dürfen genutzt werden. Wird die Reinigung gar nicht, unzureichend oder nicht pünktlich vorgenommen, so wird zu Lasten der Kaution ein privates Reinigungsunternehmen mit der Reinigung beauftragt.
  18. Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Gäste während der Benutzung verursachen.
  19. Für Garderobe haftet die Kirchengemeinde St. Anna nicht.
  20. Anfallende GEMA-Gebühren rechnet der Mieter direkt mit der GEMA ab.
  21. Der Mieter hat die Kirchengemeinde St. Anna von Ansprüchen jeder Art, die von dritter Seite aus Anlass der Veranstaltung gegen sie erhoben werden, freizustellen.
© Förderverein St. Anna Hangelar e.V. - Alle Rechte vorbehalten