Katholische Pfarrgemeinde St. Anna
in Sankt Augustin Hangelar

Pfarrgemeinderat
Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer und den hauptamtlichen Pastoralkräften das Leben der Pfarrgemeinde in seinen vielfältigen Erscheinungsformen wahrzunehmen, seine Entfaltung zu fördern und je nach Sachbereich beratend oder beschließend mitzuwirken.

Im Bereich der Pastoral unterstützt er den Pfarrer in seinem Amt und wirkt beratend mit. Zu diesem Bereich gehören alle dem Amt des Pfarrers zugeordneten Aufgaben, insbesondere die der Verkündigung, der Liturgie und der Sakramentenspendung. Der Pfarrer ist verpflichtet, wichtige Fragen der Pastoral in der Gemeinde vor einer Entscheidung mit dem Pfarrgemeinderat zu beraten.

In folgenden Fragen ist der Pfarrgemeinderat zu hören:

  • Schwerpunkte und Konzeption der Pastoral
  • Änderung der Pfarrorganisation
  • Bildung eines Pfarrverbandes
  • Festlegung regelmäßiger Gottesdienstzeiten
  • Künstlerische Ausstattung der Kirche(n)
  • Wesentliche Änderungen im Bereich der gemeindlichen Caritas
  • Grundlinien der Bildungsarbeit
  • Herausgabe oder Einstellung des Pfarr- oder Gemeindebriefes
  • Grundsätze zur Nutzung kirchlicher Räume
  • Hausordnung für Pfarr- und/oder Jugendheim

Im Bereich des Laienapostolates kann der Pfarrgemeinderat, unbeschadet der Eigenständigkeit der Gruppen und Verbände in der Gemeinde, in eigener Verantwortung tätig werden und Entscheidungen treffen. Dieser Sachbereich umfasst vornehmlich soziale und gesellschaftspolitische Aufgaben. Er trägt Sorge für die Durchführung der Entscheidungen, soweit nicht andere Personen oder Gruppierungen dafür zuständig oder verantwortlich sind.

Der Pfarrgemeinderat koordiniert Initiativen und Aktivitäten gemeindlicher Gruppen in Absprache mit diesen. Er soll über die Arbeit in der eigenen Gemeinde hinaus die Kooperation mit den anderen Gemeinden des Seelsorgebereichs initiieren und fördern. Der Pfarrgemeinderat entsendet entsprechend den Bestimmungen im "Statut für Pfarrverbände im Erzbistum Köln" (Amtsblatt des Erzbistums Köln vom 1. Januar 1997, Nr. 1) zwei Delegierte in die Pfarrverbandskonferenz. Der Pfarrgemeinderat soll beim Freiwerden einer Pfarrstelle dem Erzbischof rechtzeitig über die Situation der Gemeinde und ihre pastoralen Perspektiven berichten. Wo ein Pfarrverband besteht, geschieht dies durch die Pfarrgemeinderäte und die Pfarrverbandskonferenz. (Quelle: Satzung für die Pfarrgemeinderäte im Erzbistum Köln)

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